Dr. med. Bianca Sabine Witzschel
* 2. Januar 1957 in Moritzburg Redaktionell fortgeführte Dokumentation
Bianca Sabine Witzschel (* 2. Januar 1957) ist eine deutsche Fachärztin für Allgemeinmedizin sowie für Pharmakologie und Toxikologie aus Moritzburg. Sie erlangte bundesweit und international Bekanntheit durch strafrechtliche Verfahren im Zusammenhang mit dem Ausstellen von ärztlichen Bescheinigungen während der COVID-19-Pandemie und die daraus resultierende politische Debatte um die Verfolgung kritischer Mediziner.
Strafverfahren und Haft
Ermittlungen und Durchsuchung
Im November 2020 trat sie als eine von über 300 Unterzeichnern des offenen Briefes der Initiative „Ärzte stehen auf“[1] in Erscheinung, von denen später viele zum Ziel staatsanwaltlicher Ermittlungen wurden (u.a. Thomas Külken, Lukas Trimmel, Konstantin Rösch, Rolf Kron, Hiltrud Förster, Wolfgang Urmetzer, Monica Jiang, Ludwig Wasmer, Günther Riedl, Martin Herrmann, Michael Foti, Katrin Kessler, Walter Weber u.v.m.). Der Tatzeitraum, welcher Witzschel im späteren Prozess zur Last gelegt wurde, begann in diesem Monat. Die erste umfassende behördliche Durchsuchung ihrer Arztpraxis und Wohnräume in Moritzburg erfolgte am 17. März 2022[2]. Hierbei beschlagnahmten die Ermittlungsbehörden im Zuge einer Razzia mit rund 30 Polizeibeamten IT-Systeme, Datenträger sowie originale Patientenakten. Es folgten vier weitere Hausdurchsuchungen.
Untersuchungshaft und Hauptprozess
Am 28. Februar 2023 wurde Witzschel im Rahmen der fünften Razzia festgenommen und zur Untersuchungshaft in die JVA Chemnitz überführt. Am 14. November 2023 begann der Hauptprozess vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden. Die Hauptverhandlung fand unter strengen Sicherheitsvorkehrungen im Hochsicherheitstrakt des Oberlandesgerichts Dresden am Hammerweg statt, zu denen die Ärztin meist mit Hand- und Fußfesseln geführt wurde[3]. Die Staatsanwaltschaft warf ihr das gewerbsmäßige Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse (u. a. Befreiungen von der Maskenpflicht, Impfunfähigkeitsbescheinigungen) in über 1.000 Fällen vor. Witzschel äußerte sich in dem Verfahren nicht, verwies aber in ihrem Schlusswort auf den ethischen Kodex ihres Berufsstands, an den sie sich immer gehalten habe[4].
Urteil und vorläufige Freilassung
Am 17. Juni 2024 wurde Witzschel nach insgesamt 40 Verhandlungstagen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten sowie einem dreijährigen Berufsverbot verurteilt. Da das Urteil zu diesem Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig war, wurde der Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt, und Witzschel unmittelbar nach der Urteilsverkündung am 476. Tag ihrer Untersuchungshaft unter Auflagen aus der Haft entlassen.
Rechtskraft, erneuter Strafantritt und Ablehnung der Halbstrafenentlassung
Nachdem der Bundesgerichtshof das Urteil im September 2025 rechtskräftig bestätigt hatte, erging die Ladung zum Strafantritt für die verbleibende Reststrafe von 494 Tagen, die Witzschel im Februar 2026 in der JVA Chemnitz antrat. Bereits vor ihrer erneuten Inhaftierung war durch ihren damaligen Verteidiger R. Boleslawsky ein Antrag auf vorzeitige Entlassung nach Verbüßung der halben Strafzeit (unter Anrechnung der Untersuchungshaft) zum 14.2.2026 gestellt worden. Der Antrag wurde nach der mündlichen Anhörung der Inhaftierten vor der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Chemnitz am 31. März 2026 abgelehnt. Das Gericht entschied gegen eine Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung, so dass Witzschel weiterhin in Strafhaft verbleibt.
Bevorstehendes neues Strafverfahren
Neben der bereits verbüßten Strafe droht Witzschel ein weiteres Hauptverfahren unter dem Aktenzeichen 17 KLS 734 Js 7199/22. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat eine neue Anklageschrift vorgelegt, die weitere Tatkomplexe wegen im Kern identischer Lebenssachverhalte (Ausstellen von Maskenattesten) im Zusammenhang mit ihrer medizinischen Tätigkeit während der Pandemie umfasst. Das Landgericht Dresden hat ihrem aktuellen Verteidiger, Rechtsanwalt Wilfried Schmitz, im Zwischenverfahren eine Frist bis zum 1. Juni 2026 eingeräumt, um rechtliche Einwendungen gegen die Zulassung dieser neuen Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu erheben[5].
Petitionen
Beim Sächsischen Landtag liegen aktuell zwei Petitionen mit Bezug zu Witzschel vor: Eine bis heute von über 43.000 Menschen unterzeichnete Sammelpetition "Freiheit für Bianca Witzschel"[6] wurde im Februar eingereicht; ferner eine Einzelpetition, die sich explizit gegen die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft wendet, und die Fachaufsicht des Justizministeriums rügt (Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot in Haftsachen, die Umgehung der Haftprüfung sowie die Verhältnismäßigkeit). Letztere wird seit dem 23.3.2026 beim Sächsischen Landtag unter dem AZ 08/01135/2 geführt. Auf Antrag wurde dem Justizministerium eine Fristverlängerung für die Abgabe der vom Petitionsdienst angeforderten Stellungnahme zur Petition bis zum 12.6.2026 gewährt – drei Tage nach der letzten Sitzung des Sächsischen Petitionsausschusses vor der diesjährigen parlamentarischen Sommerpause.
Internationale Reaktionen und Briefwechsel
Anfang 2026 weitete sich der Fall zu einer diplomatischen und innenpolitischen Kontroverse aus. Der US-amerikanische Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. kritisierte in einem Schreiben[7] an die Bundesregierung die strafrechtliche Verfolgung und Inhaftierung von Ärzten in Deutschland, die während der Pandemie abweichende medizinische Entscheidungen getroffen hatten. Die deutsche Bundesgesundheitsministerin Nina Warken erwiderte auf diese Kritik öffentlich[8], dass in der Bundesrepublik keine systematische Verfolgung von Medizinern aufgrund ihrer Entscheidungen in der Corona-Zeit stattfinde und die Therapiefreiheit gewahrt bleibe.
Offener Brief
Gegen diese Darstellung der Bundesgesundheitsministerin regte sich politischer Widerspruch[9]. Kurz vor ihrem erneuten Gefängnisantritt im Februar 2026 verfasste Bianca Witzschel einen direkt an Nina Warken gerichteten offenen Brief[10]. In diesem Schreiben, welches über Bürgerrechtsportale und soziale Netzwerke Verbreitung fand, widersprach sie den Aussagen der Ministerin. Witzschel rekapitulierte darin ihren beruflichen Werdegang, legte die Chronologie der gegen sie ergangenen Repressalien dar und machte gleichzeitig ihre offizielle Ladung zum Strafantritt öffentlich.
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Einzelnachweise
- Epoch Times: Weitere Hunderte Ärzte üben Kritik an der Corona-Politik („Ärzte stehen auf“)
- Ärzte mit Gewissen – Dokumentation zu Durchsuchungen
- Radeburger Anzeiger: Prozess im Hochsicherheitssaal
- Schlusswort (inhaltlich gemäß offenem Brief, aerzte-mit-gewissen.org)
- RA Wilfried Schmitz: Verteidigung – neues Verfahren 17 KLS 734 Js 7199/22
- Petition „Freiheit für Bianca Witzschel“
- Spiegel: RFK Jr. Beschwerdebrief
- Bundesgesundheitsministerin Warken: Stellungnahme
- BSW-Fraktion Sachsen: Erneute Inhaftierung
- Offener Brief von Dr. Bianca Witzschel an Nina Warken